Was gehört zur Nachlassplanung?
Ein Testament können Sie eigenhändig verfassen, ein Erbvertrag wird gemeinsam mit Beteiligten notariell geschlossen und ist besonders verbindlich. Wer klare, verbindliche Absprachen wünscht, nutzt oft den Erbvertrag. Teilen Sie uns mit, welche Form für Ihre Situation verlässlicher wirkt und warum.
Was gehört zur Nachlassplanung?
Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner und Kinder erben grundsätzlich zuerst, danach weitere Verwandte. Das kann sinnvoll sein, muss aber nicht zu persönlichen Wünschen passen. Schreiben Sie in die Kommentare, was Sie an der gesetzlichen Reihenfolge überrascht.